• 6721 Szeged, Szent István tér. 2. I/8.

Vererbter
Beruf
Unter dem Namen Lippai ist eine Anwaltskanzlei gemeint, eine Firma, in der die dritte Generation der gleichen Anwaltsfamilie tätig ist: zurzeit sind Vater und Sohn Mitglieder der Kanzlei, den Anwaltsberuf hat aber als erster der Großvater, Dr. Pál Lippai (1900 – 1982), gewählt. Dynastie
Kostengünstigen
Lösungen
Mit einem außergerichtlichen Vergleich kann nämlich eine bedeutsame Kostenersparung erreicht werden und für uns ist es wichtig, die Kosten unserer Klienten zu minimieren. Anwaltsgebühr
Unser Büro befindet sich
im Herzen von Szeged
Die Rechtsanwaltskanzlei Lippai war eine kurze Zeit lang in der Madách Straße, danach bis 2004 unter der Adresse Püspök Str. 10 zu finden. Die Firma ist 2004 umgezogen, seitdem ist ihr Sitz in dem modernen, absichtlich für Bürozwecke gebauten Gebäude, unter der Adresse Szent István tér 2, Szeged vorzufinden. Kontakt

Herzlich Willkommen!

Die Philosophie unserer Anwaltskanzlei ist es, die Probleme der Klienten tatsächlich zu lösen und nicht nur zu behandeln.

Unsere Dienstleistungen

Haben Sie ein Rechtsproblem? Wenden Sie sich bitte an uns, Ihr Vertrauen ist uns wichtig.

Firmenvertretung, Firmengründung

Die meisten Anwälte …

Mehrfamilienhäuser

Nur wenige Leute denken darüber…

Ehescheidung, Scheidungsprozess

Selbstverständlich vertreten…

Immobiliensachen

Bezüglich der Immobilien ist die rechtliche Vertretung im…

Erbsachen

„Wirf, guter Hamlet, ab die nächt’ge Farbe,…

Beitreibung von Schulden

Von all den gesetzlichen…

Sonstige Angelegenheiten

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Vererbter Beruf

Gründer der Anwaltsdynastie, Dr. Pál Lippai, ist 1900 in Szeged geboren und hat auch sein Doktordiplom 1925 in der selben Stadt erworben. Er war in Orosháza und in Makó als Richter tätig, dann war er in Bácskapalánka Vorsitzender des damaligen Bezirksgerichts. Nach dem Krieg hatte er eine Stelle als Vorsitzender des Bezirksgerichts Kiskunfélegyháza eingenommen. Da er nicht bereit war, in den sog. Kulak-Prozessen ungerechte Urteile zu fällen, wurde er vom Juristenberuf auf dem Disziplinarwege entfernt und durfte zwischen 1952 und 1957 nur körperliche Arbeit verrichten. Seit 1957 war er als Rechtsanwalt in der Szegeder Bürogemeinschaft Nr. 2 tätig.

Sein Sohn, Dr. Pál József Lippai (Registrierungsnummer bei der Anwaltskammer: 16-017402), hat das Jurastudium 1967 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Szeged mit „summa cum laude” absolviert. Seit 1970 war er Anwalt in der Szegeder Bürogemeinschaft Nr. 2, ab 1986 war er als Leiter der Bürogemeinschaft beschäftigt. Im Rahmen der ersten Kommunalwahlen nach der Wende wurde er zum Bürgermeister gewählt und hat diese Funktion ab dem 23. Oktober 1990 vier Jahre lang ausgeübt. Ab 1995 war er Einzelanwalt, dann hat er die Anwaltskanzlei Lippai gegründet, die durch den Beschluss Nr. V/71/2001 der Rechtsanwaltskammer Szeged offiziell registriert wurde.

Sein Sohn, Dr. Pál Gábor Lippai, geboren am 14.06.1970, Registrierungsnummer bei der Anwaltskammer 16-017140, hat das Jurastudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Szeged 1995 mit dem Prädikat „cum laude” absolviert und ist nach seinen Referendarjahren Mitglied der Anwaltskanzlei Lippai geworden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Lippai war eine kurze Zeit lang in der Madách Straße, danach bis 2004 unter der Adresse Püspök Str. 10 zu finden. Die Firma ist 2004 umgezogen, seitdem ist ihr Sitz in dem modernen, absichtlich für Bürozwecke gebauten Gebäude, unter der Adresse Szent István tér 2, Szeged vorzufinden.

Warum uns wählen?

Die Philosophie unserer Anwaltskanzlei ist es, die Probleme der Klienten tatsächlich zu lösen und nicht nur zu behandeln.

Deshalb analysieren wir jeden einzelnen Fall im ganzen Gebiet des Zivilrechts unter komplexem Gesichtspunkt (s. Dienstleistungen). Bei Firmengründung geben wir zum Beispiel im Laufe der Beratung sowohl firmenrechtliche, als auch steuer- und arbeitsrechtliche Informationen. Bei Kaufverträgen beraten wir unsere Kunden ebenso über Steuer- und Erbfragen.

Genaue Information

Ein weiteres Prinzip von uns ist, den Klienten noch vor dem Beginn des rechtllichen Vorgangs so ausführlich wie möglich über die zu erwartenden Folgen zu informieren. Praktisch heißt es, dass wir ihn von der Prozesseinleitung abraten, wenn wir meinen, dass das erreichbare Ergebnis mit dem Aufwand in keinem Verhältnis steht..

Wir streben nach kostengünstigen Lösungen

Unserer Meinung nach kann die Entlohnung am meisten gerechtfertigt werden, die sich nach dem Zeitaufwand des Anwalts richtet. In den meisten Fällen kann der Klient selbstverständlich schon vor der Übernahme des Auftrags darüber informiert werden, wie viele Arbeitsstunden der Anwalt braucht, um den Auftrag zu erfüllen.